Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von DJ KVN

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für alle Verträge über DJ‑Dienstleistungen, Technikbereitstellung, Licht & Ton etc. zwischen Kevin Kassel (im Folgenden „DJ KVN“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Veranstalter“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Buchungsformular ausgefüllt hat und DJ KVN schriftlich (z. B. per E‑Mail) die Buchung bestätigt.

Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DJ KVN stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungen

DJ KVN erbringt die im Angebot / Vertrag beschriebenen Leistungen, z. B. musikalische Gestaltung, Licht‑ und Tontechnik, ggf. Personal, Vor- und Nachbereitung.

DJ KVN hat bei der Durchführung der Veranstaltung künstlerische Freiheit, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich und schriftlich andere Absprachen getroffen wurden.

§ 3 Preise, Zahlung und Steuern

DJ KVN nutzt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG; daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und die Mehrwertsteuer entfällt.

Die vereinbarte Gage ist im Angebot festgelegt und gilt als Gesamtpreis für die vereinbarten Leistungen.

Zahlungsmodalitäten:

a) Überweisung: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserstellung auf das im Vertrag angegebene Konto von Kevin Kassel zu zahlen.

b) Barzahlung: Barzahlung am Ende der Veranstaltung, soweit vorher vereinbart.

c) Anzahlung: Wenn im Vertrag vorgesehen, ist eine Anzahlung fällig mit Auftragsbestätigung. Der genaue Prozentsatz und Zeitpunkt sind im Vertrag zu nennen.

Gerät der Veranstalter mit Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. DJ KVN ist berechtigt, Mahnkosten zu berechnen, sofern gesetzlich zulässig.

§ 4 Stornierung / Rücktritt

Rücktritt durch den Veranstalter ist möglich, jedoch sind Stornierungskosten wie folgt gestaffelt:

bis 60 Tage vor Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Gage

bis 30 Tage vor Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage

bis 7 Tage vor Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage

Tritt DJ KVN zurück (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt), bemüht er sich, sofern möglich, um geeigneten Ersatz zu vergleichbaren Bedingungen. Liegt ein Rücktritt aus Gründen vor, die DJ KVN zu vertreten hat, gelten ggf. Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

Stornierung muss schriftlich erfolgen (z. B. E‑Mail, Brief). Der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung ist maßgeblich.

§ 5 Auf- und Abbau / Technik am Veranstaltungsort

Auf- und Abbau der Technik erfolgen ausschließlich durch DJ KVN oder von ihm beauftragte Personen.

Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass:

der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist,

Hindernisse wie Treppen, Stufen, enge Durchgänge etc. vor Vertragsschluss mitgeteilt werden,

ein geeigneter Stromanschluss vorhanden ist (mindestens 230V / 16A Schuko, idealerweise 400V / 16A CEE),

der Stromkreis ausschließlich für die Technik von DJ KVN genutzt werden kann, ohne Belastung durch andere Geräte (z. B. Zapfanlagen, Kühlgeräte etc.).

Werden die technischen Voraussetzungen nicht eingehalten, behält sich DJ KVN vor, den Standortaufwand zu erhöhen, bzw. die Leistung anzupassen oder unter Vorbehalt zu liefern. Entstehende Mehrkosten trägt der Veranstalter.

§ 6 Personal / Crew

DJ KVN wird mindestens mit einem Crew-Mitglied erscheinen; je nach Veranstaltung und Technikbedarf kann die Anzahl gesteigert werden.

Der Veranstalter gewährt allen Crew-Mitgliedern freien Eintritt, sofern dies üblich und vertragsgemäß ist.

§ 7 Haftung

Sobald die Technik aufgebaut ist bis zum vollständigen Abbau, haftet der Veranstalter für Verlust und Beschädigung der Technik zum Neuwert bzw. zur Reparaturkostenhöhe, auch wenn Gäste oder Besucher den Schaden verursacht haben.

Verschmutzungen, z. B. durch Speisen oder Getränke, sind zu dokumentieren. Für Reinigungskosten wird eine Pauschale von 30 € berechnet, sofern nicht eine höhere konkrete Summe nachgewiesen werden muss.

DJ KVN haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DJ KVN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht („Kardinalpflichten“).

Ausgeschlossen sind Haftungsansprüche für entgangenen Gewinn, Vermögensschäden und sonstige indirekte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Verpflegung

Der Veranstalter stellt alkoholfreie Getränke und eine angemessene Verpflegung für DJ KVN und Crew-Mitglieder kostenfrei zur Verfügung, sofern dies vertraglich vereinbart ist oder in den örtlichen Gepflogenheiten üblich ist.

§ 9 GEMA und öffentliche Abgaben

Der Veranstalter ist verantwortlich für alle GEMA‑Gebühren sowie sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.

DJ KVN informiert den Veranstalter über die Notwendigkeit solcher Gebühren, trägt aber nicht die Abführung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 10 Formvorschriften, Teilnichtigkeit

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform (z. B. Brief, E‑Mail), schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang gegenüber mündlichen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bielefeld.

 

 

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